Wir sind Ihr Ansprechpartner für folgende Leistungen:

 

·                Renaturierungen

·                Hydraulische Berechnungen

·                Planungen im Überschwemmungsgebiet

·                Retentionsraumberechnungen

·                Starkregenkonzepte

·                Hochwasservorsorgekonzepte

 

·                Wasserrechtsanträge:

          • Entnahme
          • Einleitung
          • Nutzung von Grundwasser
          • Aktivierung alter Wasserrechte

·                 Fachbeiträge zur Verwendung von wassergefährdenden Stoffen

 

In Rheinland-Pfalz wurden bereits viele schöne Projekte realisiert, die dem Thema Renaturierung und auch dem Zuschussprogramm Aktion blau plus zuzuordnen sind. Dass unsere Gewässer in einen besseren Zustand zurückgeführt werden müssen, ist unstrittig. Eine Renaturierungsmaßnahme von ehemals verbauten Bachquerschnitten ist in vielerlei Hinsicht ein Mehrgewinn an wasserwirtschaftlicher und auch landschaftsbildlicher Qualität. Die Renaturierung eines Bachabschnitts innerorts kann einen ganzen Straßenzug aufwerten und – die entsprechenden Platzverhältnisse vorausgesetzt – ein Pluspunkt bei Starkregenereignissen darstellen.

 

 

Wir verfügen über das Know-How, Sie hinsichtlich Ihres Vorhabens zu beraten und vorgesehene Maßnahmen mit den zuständigen Behörden vorabzustimmen.

Wir sind ebenfalls Ihre Ansprechpartner, wenn es um Wasserrechtsanträge geht: so ist die Entnahme und Einleitung in ein Gewässer meist erlaubnispflichtig und die Benutzung von Grundwasser ebenfalls. Wir wissen, welche Genehmigungsbehörde für welches Vorhaben der richtige Ansprechpartner ist und besorgen bei entsprechend alten Wasserstellen die Auszüge aus dem Wasserbuch.

Bei Baumaßnahmen an Rhein und Mosel sind besondere Vorschriften und Bauweisen zu beachten. Die hohe hydraulische Beanspruchung der Uferbereiche ist insbesondere durch die Schifffahrt begründet und erfordert einen besonderen Umgang mit vorhandenen Naturstein-Stickungen oder neu ausgewählten Materialien.

 

Wir beraten Sie hinsichtlich der Durchführung Ihres Vorhabens und liefern Ihnen aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung wertvolle Informationen zur Umsetzbarkeit von Baumaßnahmen.

 

Für die Lagerung und Verwendung von Wassergefährdenden Stoffen ist ebenfalls die Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde einzuholen. Wir prüfen das Gefahrenpotenzial Ihrer HBV- und LAU-Anlagen, prüfen die Notwendigkeit von Rückhaltemaßnahmen im Havariefall sowie für Löschwasser. Wir beraten Sie ebenfalls hinsichtlich der Ausbildung von Lager- und Dichtflächen und stellen die entsprechenden Antragsunterlagen zusammen.